Pferdepraxis

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Unsere Leistungen bei Pferden

Unsere Tierarztpraxis bietet alles, was Ihr Pferd für ein gesundes Leben braucht.

Von Orthopädie und interner Medizin über Zahnmedizin und Chirurgie bis hin zu Gynäkologie und Akupunktur – wir haben die Expertise.

Zusätzlich kümmern wir uns um Impfungen, den Equidenpass und das Einpflanzen von Mikrochips.

Das Beste daran: Wir sind mobil und kommen direkt zu Ihrem Stall. So kann Ihr Pferd in seiner gewohnten Umgebung stressfrei behandelt werden. 

Sie haben Fragen zur Gesundheit Ihres Pferdes? Kontaktieren Sie uns noch heute!

Leistungen

Orthopädie

Interne Medizin

Zahnmedizin

Chirurgie

Gynäkologie, Andrologie, Neonatologie

Akupunktur

Impfungen

Impfungen bei Pferden

Durch regelmäßige Impfungen können Krankheiten verhindert und die Gesundheit der Tiere gesichert werden. In unserer Praxis bieten wir verschiedene Impfungen an, die speziell auf die Bedürfnisse und Risiken von Pferden abgestimmt sind.

Zu den angebotenen Impfungen zählen Tetanus, Influenza, Herpes und das West-Nil-Virus.

Tetanus oder auch Starrkrampf wird durch das Bakterium Clostridium tetani verursacht.

Diese Bakterien treten entweder durch oberflächliche oder tiefe Wunden ein, sehr oft aber durch eher ‚unauffällige’ Wunden, zB ein Stichkanal, bei dem die Wunde klein ist und sich rasch schließt.

Nach der Bakterienvermehrung kommt es zur Bildung des Tetanustoxins, welches über die Blutbahn ins ZNS gelangt. Die Erkrankung beginnt mit einer Versteifung der Muskulatur, Krämpfen und Lähmungen. Durch die Beteiligung der Muskulatur im Rachen-/Schlundbereich hören die Pferde auf zu fressen und nehmen oft eine starre Haltung ein.

Typisch ist die gespreizte Stellung der Gliedmaßen, auch Sägebockartige Stellung genannt. Die Prognose bei vollständig entwickelten Symptomen ist ungünstig, umso wichtiger ist die aktive Schutzimpfung.

Impfung: Wenn die Mutterstute korrekt geimpft wurde, werden Fohlen ab dem 6.-8. Monat 2 x im Abstand von 4-8 Wochen geimpft, danach erfolgt eine Auffrischung nach 12 Monaten, anschließend alle 2 Jahre.

Die Pferdeinfluenza wird durch Viren verursacht, welche sich hauptsächlich im Atmungstrakt festsetzen. Die Virusausscheidung erfolgt mit den Sekreten und Exkreten der Atemwege, die Virusaufnahme über Tröpfcheninfektion.

Symptome sind starke Rötungen der Nasenschleimhäute, Bindehautentzündung, Schwellung der Lymphknoten, gefolgt von trockenem Husten, wechselnden Fieberphasen und Mattigkeit, eitrigem Nasenausfluss bis hin zur Lungenentzündung.

Impfung: Die Grundimmunisierung besteht aus weiz Impfungen im Abstand von 4 Wochen. Bei Fohlen ab dem 6. Monat; danach erfolgt nach fünf Monaten die 3.Teilimpfung der Grundimmunisierung

Laut ÖTO darf eine Influenzaimpfung beim Turnierpferd nicht älter als sechs Monate sein (korrekte 3-teilige Grundimmunisierung vorausgesetzt).

Prinzipiell unterscheidet man bei Herpesinfektionen zwischen 4 Typen (EHV 1 bis EHV 4). Geimpft wird mit einem Kombi-Impfstoff gegen EHV 1 und EHV 4. 

Das EHV 1 Virus ist Erreger des Stutenabortes, meist zwischen dem 7. und 10. Trächtigkeitsmonat. Es kommt auch zu neurologischen Symptomen sowie zu verschiedenen respiratorischen Erkrankungen.

Das EHV 2 Virus: Zytomegalievirus, aus dem Atmungstrakt und versch. Lymphzellen isoliert.

Das EHV 3 Virus ist Erreger des sog. Koitalexanthems und verursacht einen Bläschenausschlag (Deckinfektionen).

Das EHV 4 Virus ist Erreger der sog. Rhinopneumonitis (Manifestation im Atmungstrakt); Erkrankungen treten meist bei Fohlen auf. Bei älteren Pferden kann es auch zu neurologischen Symptomen und zu Spätaborten kommen.

Die Rhinopneumonitis ist weltweit verbreitet und tritt bei Pferden, Eseln und Maultieren auf. Im Anschluss an respiratorische Erkrankungen kann es auch zum Übertritt des Virus in den trächtigen Uterus kommen, die Folge ist häufig eine Fehlgeburt.

Zu Erkrankungen kommt es meist bei Fohlen, welche nicht mehr durch AK der Mutter geschützt sind, und bei Jährlingen. Es entwickelt sich eine akute Infektion der oberen Atemwege, Fieber, Kehlkopfentzündung und chronischem Husten.

Ältere Pferde erkranken meist bei stärkerer Belastung und Stress. Wenn das EHV 4 Virus auf das Zentralnervensystem übergreift, kann es zu neurologischen Symptomen wie schwankender Gang (Ataxie) und teilweisen Lähmungen kommen.

Bei der Behandlung ist absolute Schonung unumgänglich, zur Vorbeuge gegen bakterielle Sekundärinfektionen werden Antibiotika eingesetzt. Auch schleimlösende Medikamente kommen zum Einsatz.

Die Impfung gegen Herpesinfektionen erfolgt ab dem 6. Lebensmonat und wird nach 4 Wochen aufgefrischt. Nach dieser 2-teiligen Grundimmunisierung ist alle 6 Monate eine Wiederholung erforderlich.

Das West-Nil-Virus ist eine Erkrankung, welche durch Mücken/Gelsen übertragen wird und kommt ursprünglich – wie der Name schon sagt – aus Uganda, westlich des Nils.

Die Symptomatik reicht hier von Fieber, Mattigkeit und Inappetenz bis hin zu neurolog. Symptomen und Ausfallserscheinungen wie Ataxien, Muskelzittern und Koordinationsstörungen.

In Amerika und Afrika bereits in den letzten Jahren sind tausende Pferde erkrankt, insbesondere in den USA ist eine Impfung bei Sportpferden üblich, denn 40 % der erkrankten Pferde kann nicht mehr geholfen werden (sterben bzw. werden aufgrund infauster Prognose euthanasiert).

2002 war in den USA der Höhepunkt der Virusepidemie, es erkrankten 15.000 Pferde, vergangenes Jahr erkrankten 20 Pferde in Italien. Daher empfehlen auch Virologen, die Impfung in Anspruch zu nehmen.

Impfung: Besonders in grenznahen Gebieten zu Ungarn bzw. in der Nähe von größeren Gewässern und bei Pferden, die ins Ausland reisen, ist eine Impfung zu empfehlen.

Ab einem Alter von 6 Monaten können Pferde 2 x im Abstand von 3-5 Wochen geimpft werden, danach solle halbjährlich bis jährlich aufgefrischt werden.

Equidenpass / Mikrochip

In der EU-Richtlinie wird wie folgt festgelegt:

  • Jedes Pferd, das seinen Stallbereich, Anlage, Bauernhof verlässt und an einen anderen Ort gebracht wird, unabhängig ob es geritten, gefahren oder transportiert wird (auch innerhalb von Österreich), muss ab 1.7.2000 im Besitz eines Pferdepasses (Equidenpasses) sein.
  • Um festzustellen, ob ein Pferd zur Schlachtung bestimmt ist und somit nur mit bestimmten Arzneimittel behandelt werden darf, ist vom Besitzer anzugeben, ob das Pferd zur Schlachtung vorgesehen ist oder nicht. Falls das Pferd zum Verzehr geschlachtet werden soll, hat jeder behandelnde Tierarzt verabreichte Medikamente (lt. Verordnung EWG Nr. 2377/90) in den Pass einzutragen.

Der Besitzer des Pferdes kann beim Bundesfachverband für Reiten und Fahren in Österreich per eMail ein Antragsformular bestellen. Genaueres finden Sie unter www.oeps.at

Der Besitzer muss danach die Daten des Pferdes und seine eigenen Daten eintragen. Die Beschreibung des Pferdes sowie die Erstellung eines Diagramms, in welchem Abzeichen, Wirbel, Narben und dgl. eingezeichnet werden, muss von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Jedes Pferd, für das ein neuer Pass ausgestellt wird, muss auch mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

Mikrochip beim Pferd

Laut der EU-Verordnung 504/2008 müssen alle Equiden, für die ein Pferdepass ausgestellt wird, zusätzlich mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Pferden, welche keinen Equidenpass resp. Mikrochip haben, erhebliche Probleme mit der Verwaltungsbehörde auftreten können, insbesondere in Zusammenhang mit dem Ableben des Tieres.

Die TKV ist verpflichtet, bei der BH Meldung zu erstatten und es kommt zu einer finanziell aufwendigen Verwaltungsstrafe!

Richtig entwurmen …. für viele Pferdebesitzer ein leidiges Thema, da unterschiedlichste Meinungen kursieren.

Generell gilt:

Nur weil man im Kot keine Würmer sieht bedeutet es nicht, dass das Pferd keine Würmer hat – auch ein dickes Pferd kann verwurmt sein!

Ein dünnes Pferd MUSS nicht verwurmt sein (andere Krankheiten, Zähne, Fütterungsprobleme…)
Wurmeier können nur unter dem Mikroskop erkannt werden.

Weiters kann ein Pferd Würmer haben, von denen aber nicht regelmäßig Eier ausgeschieden werden, d.h. sollte ein negativer Befund, insbesondere bei Bandwürmern stichprobenartig wiederholt werden.

Prinzipiell muss man bei den Wurmpräparaten zwischen Inhaltsstoffen gegen Spul-/Rundwürmer und gegen Bandwürmer unterscheiden.

Spul-/Rundwürmer können mit Ivermectin-, Pyrantel-, Moxidectin-, Febendazol- oder Mebendazolhältigen Präparaten bekämpft werden, gegen Bandwürmer wirkt der Inhaltsstoff Praziquantel.

Je nach Haltungsform, Anzahl der Pferde auf der Koppel (Neuzugänge!) aber auch je nach Koppel-‚Management‘ (Absammeln von Kot) gibt es mehrere Möglichkeiten zu entwurmen: kombinierte Präparate oder einzelne Präparate.

Je nach Entwicklungszyklus der einzelnen Wurmarten empfiehlt sich ein Entwurmungsplan wie folgt:

  • April/Mai (Beginn der Koppelzeit): RW
  • Juni/Juli: RW (BW)
  • August/September: RW
  • Oktober/November bis Februar: RW/BW

*RW Rundwürmer
*BW Bandwümer

Fohlen und Jährlinge sollten im ersten Weidesommer im Schnitt alle 6 – 8 Wochen, bei starkem Befall auch öfter entwurmt werden.

Im Idealfall wird die Mutterstute in der Woche vor der Geburt bzw. am Tag des Abfohlens entwurmt, da es bestimmte Wurmarten (zB Zwergfadenwürmer) gibt, die sich über die Milch schon früh auf das Fohlen übertragen (galaktogene Übertragung).

Auch auf die korrekte Verabreichung sollte besonderes Augenmerk gelegt werden: das Maul muss leer sein, da sonst die Wurmpaste mit Futterresten verkleben kann und das Pferd die Wurmpaste sehr leicht wieder aus dem Maul bringt.

Außerdem lässt sich schwer abschätzen ob und wieviel geschluckt wurde – bei einer Unterdosierung wartet man dann auch vergebens auf eine Wirkung.

Viele Esel und Pferde reagieren schon wenig begeistert, sobald sie die Wurmpaste nur sehen oder riechen; für solche Fälle bieten sich als Alternative Präparate mit Apfelgeschmack in Tabs-Form an.

Selen

Das Spurenelement Selen hat beim Pferd essentielle Bedeutung; Selen ist an wichtigen Stoffwechselvorgängen, der sogenannten Glutathionperoxidase, sowie am Abbau von Stoffwechselzwischenprodukten beteiligt.

Bevor man Selen über das Futter substituiert, muss stets eine Blutuntersuchung erfolgen, um die Höhe eines möglichen Mangels festzustellen. Insbesondere bei Selen kann es sogar gefährlich sein, willkürlich div. Präparate zuzufüttern, da eine Selenüberversorgung rasch zu einer Intoxikation führen kann.

Speziell in unserer Gegend ist der Boden und in der Folge das Gras auf der Weide respektive Heu und Silage selenarm.

Klinisch fällt dem aufmerksamen Pferdebesitzer auf, dass sein Tier müder als sonst ist, unsicherer geht bzw. teilweise sogar Ataxien zeigt.

Weiters treten Muskelkrämpfe und Versteifungen der Hinterhand auf und das Pferd scheint für Infekte verschiedenster Art anfälliger zu sein.

Zink

Zink ist ein sehr wichtiges Spurenelement, welches vorwiegend an der Bildung von Hormonen beteiligt ist.

Außerdem hat Zink auch wichtige Entgiftungsfunktionen im Körper und ist für die Bildung von Vitamin A erforderlich, welches wiederum wichtig für die Fruchtbarkeit, aber auch für einen guten Hautstoffwechsel und für die Sehkraft unersetzlich ist.

Bei Zinkmangel bemerkt man bei Pferden Lustlosigkeit, mangelnde Leistungsbereitschaft, die Tiere fressen weniger und können in der Folge auch abmagern.

Die Haut kann stark Schuppen und das Fell wirkt oft stumpf und matt bzw. kann der Fellwechsel auffällig lange dauern.

Das Horn ist oft spröde, Hufeisen halten schlechter und nach Verletzungen dauert die Wundheilung oft auffallend lange.

Auch bei Stuten, die nicht trächtig werden bzw. in der frühen Trächtigkeit resorbieren, kann ein Zinkmangel eine Rolle spielen. Bei Jungtieren kann man Wachstumsstörungen beobachten.

Für o. genannte Symptome gibt es natürlich auch viele andere Gründe, weswegen ein Nachweis im Blut unumgänglich ist.

Eisen

Eisen ist wichtig für die Blutbildung. Sowohl im Hämoglobin – im Blutfarbstoff – als auch im Myoglobin – im Muskelfarbstoff – ist Eisen enthalten.

Die Symptomatik reicht bei Eisenmangel von Müdigkeit, Apathie, Inappetenz, die Pferde verlieren an Gewicht und sind anfälliger für div. Infekte.

Weiters kann man einen Leistungsabfall bemerken, Herz- und Atemfrequenz sind oft erhöht und stehen in keiner Relation zur geleisteten Arbeit.

Erhöhter Eisenbedarf besteht bei Jungtieren während des Wachstums sowie bei trächtigen Stuten

Weitere Spurenelemente sind Kupfer (bei Mangel Inappetenz, Wachstumsstörungen, Anämien), Mangan, Kobald, Jod aber auch Molybdän, Chrom und Fluor und Kupfer für die Immunabwehr und die Blutbildung.

Auch die Mineralstoff- und Vitaminversorgung eines Pferdes sollte nicht unbedacht sein.

Hier eine kurze Auflistung der Bedeutung im Körper:

  • Magnesium: Knochenaufbau, Nerven, Muskeln
  • Kalium: Beteiligung am Wasserhaushalt, wichtig für Nerven und Muskeln
  • Calcium: Knochenaufbau, Zähne, Muskeln, Blutgerinnung
  • Phosphor: Knochenaufbau, Zähne
  • Natrium: Beteiligung am Wasserhaushalt, Muskeln, Nerven
  • Chlorid: Beteiligung am Wasserhaushalt, Muskeln, Nerven


Vitamine

Vitamin A: Reproduktion, Sehkraft, Immunsystem
Vitamin B: Darmflora, Stoffwechsel
Vitamin D: Calcium-Stoffwechsel
Vitamin E: Zellmembranfunktion, wichtig für Herz und Skelett
Vitamin K: Blutgerinnung

Aufgrund der Tatsache, dass sich immer mehr Menschen mit Pferden beschäftigen ohne vorher mit Pferden Kontakt gehabt zu haben und sich oft mit sehr geringem Wissen in das ‚Abenteuer Pferd‘ stürzen, geht leider auch das richtige reiterliche Bewusstsein und der Sinn für das Pferd selbst verloren

Jeder, der – in welcher Form auch immer – mit Pferden zu tun hat, soll sich die hier angeführten ethischen Grundsätze vor Augen halten und zur Grundlage des Umgangs mit dem Pferd machen um nicht Gefahr zu laufen, die Achtung vor dem Geschöpf Pferd zu verlieren,

Das Pferd lebt als domestiziertes Tier heute nach den Wünschen des Menschen, der sich das Pferd zunutze macht. Damit übernimmt der Mensch aber auch Verantwortung für das Pferd, egal ob Spielkamerad, Freund, Sportpartner, Therapeut oder Arbeitstier.

1. Ethischer Grundsatz

Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen.

Für das Pferd Verantwortung zu übernehmen, bedeutet nicht nur die Verpflichtung zu artgerechter Haltung, Fütterung und medizinischer Versorgung, sondern auch, die Nutzung des Pferdes an seiner Veranlagung und seinem Leistungsvermögen auszurichten.
Achtung und Respekt des Menschen vor seinem Partner Pferd sowie Verständnis für das Pferd sind die Grundvoraussetzungen für ein harmonisches Verhältnis miteinander.

Der verantwortungsvolle Umgang sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

2. Ethischer Grundsatz

Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.

Verantwortung für das Pferd zu übernehmen, setzt umfangreiche Kenntnisse über dessen natürliche Bedürfnisse und Verhaltensweisen voraus.
Bewegung, Licht und Luft sowie Kontakt zu Artgenossen sind abgesehen von korrekter, angepasster Fütterung und optimierter Haltung, grundlegende Bedürfnisse eines Pferdes.

3. Ethischer Grundsatz

Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.
Jedes Pferd hat den gleichen Anspruch auf fürsorgliche Pflege und pferdegerechte Haltung. Sowohl der Züchter muss für die gesunde Entwicklung der Nachzucht sorgen, wie auch ein Sportler Erfolgsstreben und Ehrgeiz dem Wohlbefinden des Partners Pferd unterordnen muss.

4. Ethischer Grundsatz

Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.

Das Pferd verdient als Geschöpf Achtung und Respekt. Die Wertschätzung des Menschen dem Pferd gegenüber muss grundsätzlicher Natur sein und darf nicht abhängig gemacht werden von der äußeren Erscheinung, dem Alter, der Rasse sowie dem Ansehen & Erfolgt in Zucht und Sport.

5. Ethischer Grundsatz

Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse, sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern.

Die besondere Verantwortung des Menschen für das Pferd muss ins Bewusstsein des Pferdesportlers, aber auch des Züchters, Halters und Funktionärs einfließen. Wie kein anderes Tier hat das Pferd die Entwicklungsgeschichte der Menschheit beeinflusst. In seiner heutigen Form ist es nicht nur ein „Produkt“ der Natur, sondern auch ein Ergebnis langer züchterischer Bemühungen der Menschen. Heute sorgt der Mensch dafür, dass das Pferd als Bestandteil der Natur und Kulturlandschaft langfristig erhalten bleibt und seine Bedeutung für die Gesellschaft behält.

6. Ethischer Grundsatz

Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.

Die Erziehung zu Selbsterkenntnis und Selbstbeherrschung macht den pädagogischen Wert aus, den der Pferdesport für Menschen aller Altersklassen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, bedeutet.

7. Ethischer Grundsatz

Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd.

Die Ausübung und Vervollkommnung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports basiert auf dem Vertrauen, welches das Pferd im Laufe seiner Ausbildung zum Menschen aufbaut.

8. Ethischer Grundsatz

Die Nutzung des Pferdes im Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.

Von einem Pferd Leistung zu verlangen, die es nicht erbringen kann, widerspricht ethischem Bewusstsein und ist tierschutzwidrig.
Die Beanspruchung des Pferdes im Sport darf nur im Einklang mit der psychischen und physischen Konstitution des Pferdes erfolgen. Unsachgemäße Vorbereitung und Überforderung im Einsatz von Pferden führen zu Verschleiß und einer frühzeitigen Unbrauchbarkeit.

Zur häufigsten missbräuchlichen Leistungsmanipulation zählt die medikamentöse Beeinflussung, insbesondere das Doping. Die Bewertung von Doping im Pferdesport ist im Vergleich zu anderen Sportarten unterschiedlich. Während in Sportarten ohne den Partner Pferd Doping zunächst als Betrug des Sportlers an seinem Gegner und am Publikum beurteilt wird, ist Doping im Pferdesport vorrangig ein Verstoß gegen die Normen des Tierschutzes.

Die aus falschem Ehrgeiz und wirtschaftlichen Interessen vorgenommene Manipulation des Pferdes ist mit den Ethischen Grundsätzen niemals in Einklang zu bringen.

Ethischer Grundsatz

Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.

Die Entscheidung des Menschen, wann ein altes oder krankes Pferd von seinen Beschwerden oder Schmerzen erlöst werden muss, erfordert eine sachliche Einschätzung der Situation, in der sich das Pferd befindet. Die Tötung des Pferdes, beispielsweise aufgrund einer unheilbaren Krankheit oder einer unfallbedingten irreparablen Verletzung, ist abzuwägen gegenüber einer für das Pferd möglicherweise qualvollen Therapie

Am Ende einer Beziehung zwischen Mensch und Pferd beweist sich das Verantwortungsbewusstsein dem Lebewesen Pferd gegenüber. In der Abwägung zwischen Leid und Leben muss der Mensch auch diese letzte Entscheidung übernehmen.

Jeder Pferdefreund wird für die Verwirklichung der Ethischen Grundsätze eigene Wege finden müssen.

Diese Ethischen Grundsätze basieren auf vorhandenen traditionellen Werten und versuchen, Orientierungshilfen für ein vertrauensvolles Miteinander von Mensch und Pferd in der heutigen Zeit zu geben.

Niemand möchte über das Lebensende seines Tieres nachdenken. Trotzdem ist es wichtig, sich damit zu beschäftigen, da der Tag X für jedes Pferd, jedes Tier einmal kommen wird.

Ein Pferdebesitzer wünscht sich meist, dass wenn es einmal soweit ist, das Tier möglichst sanft in der Nacht einschläft bzw. einfach nicht mehr aufwacht. Leider ist das in den wenigsten Fällen so; auch wir Tierärzte müssen bestimmte Voraussetzungen vorfinden, um ein Pferd einzuschläfern.

Lt. Art 2, § 6 des Tierschutzgesetzes ist das Töten ohne vernünftigen Grund verboten. Weiters darf das wissentliche Töten – abgesehen von einigen Ausnahmen (Schlachten, etc.) nur durch Tierärzte erfolgen.

Es ist einem Tierarzt also verboten, ein gesundes Tier einzuschläfern und nicht selten wird eine gewünschte Euthanasie von Seiten des Tierarztes rechtens abgelehnt, wenn sich keine veterinärmedizinischen Gründe finden.

Denn auch unter Tierbesitzern gibt es ‚Extreme‘ in beide Richtungen: Besitzer, die sich vor Verantwortung drücken wollen und gesunde Tiere loswerden wollen, und Besitzer, die keine realistische Einstellung zur veterinärmedizinischen Notwendigkeit (schwere Krankheit, Verletzungen….) haben; in sehr schweren Fällen kann es hier auch notwendig sein, den Amtstierarzt einzuschalten.

Die Definition der Euthanasie lautet: ‚dem nicht zu behebenden Leiden ein Ende zu bereiten‘.

Die häufigsten Gründe sind Koliken mit infauster Prognose, schwere Verletzungen & Unfälle, chronische, nicht heilbare Krankheiten, übermäßiges Leiden.

Es gibt einige wichtige Fragen, die ich bei einer bevorstehenden Euthanasie mit meinen Kunden abkläre, wie z.B. ob das Tier leidet, welche Therapiemöglichkeiten es gibt bzw. ob diese ausgeschöpft sind oder ob es Alternativen gibt.

Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, an dem aus medizinischen, tierschützerischen oder sicherheitsbedingten Gründen ein Pferd eingeschläfert werden muss, ist die Zusammenarbeit, besonders aber die vorausgehende Absprache zwischen Tierbesitzer und Tierarzt sehr wichtig.

In diesem Gespräch wird – bei chronisch kranken Tieren – ein Zeitpunkt vereinbart, an dem möglichst viel Ruhe im Stall ist.

Jeder muss für sich selbst entscheiden, bei diesem meist sehr emotionalen Ereignis dabei zu sein, oder sich lieber zuvor von seinem Freund zu verabschieden.

Auch an den komplikationslosen Abtransport muss gedacht werden. Weiters wird in diesem Gespräch der genaue Ablauf der Euthanasie besprochen, damit Sie sich – sofern Sie sich dafür entscheiden, anwesend zu sein – vorbereiten können. Mittlerweile gibt es auch für Pferde die Möglichkeit einer Abholung durch das Krematorium.

Als Tierbesitzer trägt man Verantwortung für seinen Liebling, und zwar bis zu seinem letzten Tag. Seien Sie sich dieser Verantwortung bewusst, halten Sie Ihrem Freund die Treue und zeigen Sie die erforderliche Empathie, dem Tier unnötiges Leiden zu ersparen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Pferden, welche keinen Equidenpass resp. Mikrochip haben, erhebliche Probleme mit der Verwaltungsbehörde auftreten können, insbesondere in Zusammenhang mit dem Ableben des Tieres.

Die TKV ist verpflichtet, bei der BH Meldung zu erstatten und es kommt zu einer finanziell aufwendigen Verwaltungsstrafe!

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