In unserer Tierarztpraxis erhalten alle Kleintiere eine Rundum-Versorgung, die keine Wünsche offenlässt. Von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen bis hin zu den essenziellen Impfungen, die Ihre Lieblinge vor gefährlichen Krankheiten schützen – wir kümmern uns um alles, was Ihre tierischen Familienmitglieder brauchen.
Wir übernehmen auch die fachgerechte Implantation und Registrierung eines Mikrochips.
Natürlich liegt uns auch die Zahngesundheit Ihrer Kleintiere am Herzen: Mit professionellen Zahnbehandlungen halten wir Ihre Lieblinge gesund. Unsere maßgeschneiderte Ernährungsberatung sorgt dafür, dass Ihre Tiere genau das bekommen, was sie brauchen, um glücklich und gesund zu bleiben.
Und wenn es mal dringend wird, sind wir blitzschnell zur Stelle, um Ihren Tieren die notwendige Hilfe zu bieten.
Niemand möchte über das Lebensende seines Tieres nachdenken. Trotzdem ist es wichtig, sich damit zu beschäftigen, da der Tag X für jedes Pferd, jedes Tier einmal kommen wird.
Ein Tierbesitzer wünscht sich meist, dass wenn es einmal soweit ist, das Tier möglichst sanft in der Nacht einschläft bzw. einfach nicht mehr aufwacht.
Leider ist das in den wenigsten Fällen so; auch wir Tierärzte müssen bestimmte Voraussetzungen vorfinden, um ein Tier einzuschläfern.
Lt. Art 2, § 6 des Tierschutzgesetzes ist das Töten ohne vernünftigen Grund verboten. Weiters darf das wissentliche Töten – abgesehen von einigen Ausnahmen (Schlachten, etc.) nur durch Tierärzte erfolgen.
Es ist einem Tierarzt also verboten, ein gesundes Tier einzuschläfern und nicht selten wird eine gewünschte Euthanasie von Seiten des Tierarztes rechtens abgelehnt, wenn sich keine veterinärmedizinischen Gründe finden.
Denn auch unter Tierbesitzern gibt es ‚Extreme‘ in beide Richtungen: Besitzer, die sich vor Verantwortung drücken wollen und gesunde Tiere loswerden wollen, und Besitzer, die keine realistische Einstellung zur veterinärmedizinischen Notwendigkeit (schwere Krankheit, Verletzungen….) haben; in sehr schweren Fällen kann es hier auch notwendig sein, den Amtstierarzt einzuschalten.
Die Definition der Euthanasie lautet: ‚dem nicht zu behebenden Leiden ein Ende zu bereiten‘.
Die häufigsten Gründe sind Erkrankungen mit infauster Prognose, schwere Verletzungen & Unfälle, chronische, nicht heilbare Krankheiten, übermäßiges Leiden.
Es gibt einige wichtige Fragen, die ich bei einer bevorstehenden Euthanasie mit meinen Kunden abkläre, wie z.B. ob das Tier leidet, welche Therapiemöglichkeiten es gibt bzw. ob diese ausgeschöpft sind oder ob es Alternativen gibt.
Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, an dem aus medizinischen, tierschutzbedingten oder sicherheitsbedingten Gründen ein Haustier eingeschläfert werden muss, ist die Zusammenarbeit, besonders aber die vorausgehende Absprache zwischen Tierbesitzer und Tierarzt sehr wichtig.
In diesem Gespräch wird – zB für die Euthanasie bei chronisch kranken Tieren – ein Zeitpunkt vereinbart, an dem möglichst viel Ruhe in der Praxis ist.
Jeder muss für sich selbst entscheiden, bei diesem meist sehr emotionalen Ereignis dabei zu sein, oder sich lieber zuvor von seinem Freund zu verabschieden.
Weiters wird in diesem Gespräch der genaue Ablauf der Euthanasie besprochen, damit Sie sich – sofern Sie sich dafür entscheiden, anwesend zu sein – vorbereiten können.
Auch an den komplikationslosen Abtransport bzw. was danach mit dem Tier passieren soll muss gedacht werden. Für Kleintiere gibt es neben der Entsorgung auch die Möglichkeit, das Haustier von einem Krematorium abholen zu lassen. Die Urne mit der Asche des verstorbenen Tieres können Sie dann zu Hause aufbewahren.
Als Tierbesitzer trägt man Verantwortung für seinen Liebling, und zwar bis zu seinem letzten Tag. Seien Sie sich dieser Verantwortung bewusst, halten Sie Ihrem Freund die Treue und zeigen Sie die erforderliche Empathie, dem Tier unnötiges Leiden zu ersparen.
Am häufigsten werden Kombinationsimpfstoffe gegen Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirose und Hepatitis contagiosa canis verwendet.
Zusätzlich gibt es noch Varianten mit Zwingerhustenkomponenten; die Impfung erfolgt 2 x im Abstand von 4 Wochen, danach 1 x jährlich, bei bestimmten Komponenten auch erst alle 2 – 3 Jahre.
Junge Hunde können – mit Ausnahme der Tollwut – ab der 8. Woche geimpft werden.
Der Impfzeitraum bei der Tollwutimpfung kann sich je nach verwendetem Impfstoff auch auf alle zwei bis drei Jahre ausdehnen.
Auch wenn derzeit kein Tollwutschutzgebiet in unserer Gegend besteht, ist vor allem beim Hund eine Tollwutschutzimpfung erforderlich.
Die Bestätigung der erfolgten Impfung wird einerseits – auch innerhalb der EU – bei jedem Grenzübertritt gefordert (siehe EU-Heimtierausweis), zum anderen kann es zu Problemen kommen, wenn Ihr Hund einen Menschen beisst und keine Tollwutimpfung bekommen hat.
Bei einem nicht korrekt geimpften Tier muss bei Bissverletzungen auch eine tatsächliche Tollwutinfektion in Betracht gezogen werden und dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen.
Gegen die Tollwuterkrankung gibt es keine Therapie, Therapieversuche sind außerdem verboten. Die Prognose ist für Mensch und Tier nach Ausbruch der Krankheit infaust.
Die Staupe betrifft hauptsächlich den Atmungs- und Verdauungstrakt sowie das ZNS. Die Ansteckung erfolgt meist über Tröpfcheninfektion.
Die Symptome reichen von Husten, Atemnot und Nasenausfluss bis hin zu Veränderungen am Nasenspiegel und an den Ballen bzw. diversen neurologischen Symptomen. Auch hier gibt es keine Therapie, lediglich eine symptomatische Therapie ist möglich.
Bei milden Formen ist die Prognose günstig, bei schweren Formen ungünstig.
Die Leptospirose wird durch Bakterien verursacht. Infizierte Tiere scheiden die Bakterien über den Urin aus, Hunde stecken sich dann häufig in abgestandenem Wasser & Tümpeln an.
Auch über Speichel, bei Geburten durch Aufnahme von Nachgeburt oder Fruchtwasser sowie über die Milch und beim Deckakt selbst können Leptospiren übertragen werden.
Der Erreger vermehrt sich sehr rasch in der Blutbahn, es kommt zu Fieber, Erbrechen, Schwäche, Durchfall und sehr oft ist auch die Leber mitbetroffen.
Die Parvovirose hat auch heute noch eine große Bedeutung und kann als die häufigste infektiöse Todesursache beim Hund gesehen werden.
Hauptinfektionsquelle ist der Kot infizierter Tiere, aber auch die Übertragung im Mutterleib ist möglich. Plötzlicher Durchfall, Erbrechen und Fieber sind die häufigsten Symptome.
Hepatitis contagiosa canis ist die ansteckende Leberentzündung und wird über Maul und Nase aufgenommen.
Tiere fressen weniger bis nichts, haben vermehrten Durst, aber auch Erbrechen und Durchfall, schmerzen im Bereich der Leber und häufig kommt es durch deren Erkrankung auch zur Gelbfärbung der Schleimhäute.
Auch hier ist nur eine symptomatische Behandlung möglich, je akuter die Krankheit verläuft, desto ungünstiger ist auch die Prognose.
Die Borreliose ist eine durch Zecken übertragene Erkrankung, die beim Hund mit den Symptomen Inappetenz, Fieber, wechselnden Lahmheiten sowie Schwellungen von Gelenken auftritt.
Zur Prophylaxe gibt es einerseits verschiedene Zeckenpräparate (in Ampullenform zum Auftragen am Tier aber auch als Kautablette mit längerem Wirkzeitraum), empfehlenswert ist aber auch die Impfung gegen Borreliose (2 x im Abstand von 4 Wochen – bevorzugt am Ende des Winters – danach 1 x jährliche Auffrischung)
Impfungen gegen Katzenseuche und -schnupfen sind ab der 8. Woche möglich.
Für einen vollständigen Impfschutz benötigt die Katze eine Grundimmunisierung mit drei Impfungen im Abstand von jeweils vier Wochen, mit jährlicher Auffrischung, je nach Komponente auch in längeren Abständen.
Impfungen gegen Leukose erfolgen ab der 12. Woche zweimal im Abstand von vier Wochen mit jährlicher Auffrischung
Die Katzenseuche wird durch eine Virusart verursacht, welche Symptome wie Apathie, Fieber, Erbrechen und Durchfall hervorruft.
Der Katzenschnupfen wird durch mehrere Virusarten und Bakterien verursacht, welche hauptsächlich durch direkten Kontakt übertragen werden.
Aber auch ohne direkten Kontakt unter Katzen kann es zu einer Erkrankung kommen, da diese Viren z.B. auch mit dem Schuhwerk nach Hause getragen werden können.
Symptome sind Schnupfen, Fieber, Atemnot, Husten, geschwollene Lidbindehäute oder auch Zungengeschwüre.
Die Leukose wird durch das feline Leukämievirus verursacht. Die Übertragung unter den Katzen erfolgt durch engen Kontakt mit einem infizierten Tier.
Ausgeschieden wird das Virus hauptsächlich über den Speichel, aber auch über Kot und Harn.
Beim Fressen oder beim Benutzen derselben Katzenkisterln, aber auch bei der Fellpflege, kann eine Übertragung erfolgen.
Katzenwelpen können schon in der Gebärmutter oder aber über die Milch infiziert werden.
Das Leukosevirus kann einerseits zu Tumoren in verschiedenen Organsystemen führen, andererseits aber zur Schwächung des Immunsystems; dadurch können vermehrt Sekundärkrankheiten auftreten.
Weiters kann es zur Blutarmut, zu neurologischen Störungen, aber auch zu Fortpflanzungsstörungen kommen.
Um festzustellen, ob Ihre Katze mit dem Leukosevirus in Kontakt war ist es wichtig, vor der Impfung einen Bluttest zu machen, da eine bereits bestehende Infektion durch eine Impfung nicht eliminiert wird und eine Impfung bei einem Leukose-positiven Tier keine Schutzwirkung haben kann.
Die feline infektiöse Peritonitis (FIP) wird durch Coronaviren verursacht.
Diese ansteckende Bauchfellentzündung ist eine der wichtigsten Infektionskrankheiten bei der Katze und leider eine der häufigsten Todesursachen.
Diese Virusart hat sich aus Viren entwickelt, welche eine Enteritis, also eine Darmentzündung, hervorrufen.
Die Übertragung erfolgt einerseits über infizierte Muttertiere, andererseits über kontaminierte Gegenstände, das Virus wird über Maul & Nase aufgenommen.
Die Symptome sind ziemlich unspezifisch und erschweren eine genaue Diagnose; sie reichen von Fieber, Lustlosigkeit und Fressunlust bis hin zu Ansammlung von Flüssigkeit in Körperhöhlen.
Antikörper gegen diese Virusart können in Bluttests nachgewiesen werden, allerdings sind dies Antikörper gegen feline Coronaviren, welche – wie oben beschrieben – ja auch andere Erkrankungen als die FIP verursachen können.
Ein positiver Bluttest bedeutet somit, dass die Katze Kontakt mit dem Virus hatte; dies kann aber genauso eine Infektion mit der enteralen Form gewesen sein und bedeutet deswegen nicht, dass die Katze FIP hat.
Freigänger unter den Katzen können zusätzlich gegen Tollwut geimpft werden. Für den internationalen Reiseverkehr ist auch für Katzen eine Tollwutimpfung (neben EU Pass und Mikrochip) vorgeschrieben.
Für Reisen mit Hunden, Katzen oder Frettchen, die als Tollwutüberträger in Frage kommen, ist innerhalb der EU-Mitgliedstaaten das Mitführen des EU-Heimtierausweises vorgeschrieben.
In diesem Pass werden die Daten des Besitzers und des Tieres sowie sämtliche Impfungen eingetragen. Zur eindeutigen Identifizierung muss das Tier – sofern nicht tätowiert – gechipt sein; dabei wird ein ca. reiskorngroßer Mikrochip, welcher mit einer Nummer versehen ist, unter der Haut eingepflanzt.
Sämtliche Daten des Tieres und die Nummer des Chips werden in unserer Praxis sofort ins Internet eingegeben und das Tier ist ab diesem Zeitpunkt sofort registriert.
Dies hat auch den Vorteil, dass – sollte Ihr Tier einmal entlaufen – über die Nummer des Chips rasch der Besitzer ausfindig gemacht werden kann.
Nach erfolgter Registrierung können Sie die Nummer und die Daten Ihres Tieres jederzeit auf der Homepage der Registrierstelle animaldata.com überprüfen .
Achtung: Bei der Einreise in bestimmte Länder ist auch der Nachweis einer durchgeführten Bandwurmbehandlung (Echinococcus multilocularis) in einem bestimmten Zeitraum vor der Reise im EU-Heimtierausweis erforderlich. Weiters gibt es in manchen Ländern gelistete Hunderassen, welche überhaupt nicht einreisen dürfen. Auch die Einfuhr von Welpen ist gesetzlich geregelt und an bestimmte Altersgrenzen gebunden.
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft über die aktuelle Gesetzeslage. Weitere Informationen: www.petsontour.de
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